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ir bieten unseren Service Eigentümergemeinschaften, Ferienanlagen und auch Privathaushalten an.

Viele sprechen über Service, aber wenn Sie ihn wirklich benötigen......na ja....Sie wissen schon.

Wir sprechen weniger, dafür machen wir mehr: Personal, welches dem Kunden hilft, mitdenkt und die ihm anvertrauten Aufgaben in bester Qualität erledigt.

Seit dem Jahr 2002 bieten wir unseren umfangreichen Service auf ganz Mallorca an.



Mallorca Hausverwaltung

Merkblatt Hausmeister-Service
Rechtliche Voraussetzungen
Die Eröffnung und selbstständige Führung eines Hausmeister-Service wird durch
keinerlei spezielle Rechtsvorschriften eingeschränkt. Hausmeister und ihre
Mitarbeiter sollten jedoch über handwerkliches Geschick verfügen.Der Beginn der
gewerblichen Tätigkeit muss bei der für den Betriebssitz zuständigen Stadt- oder
Gemeindeverwaltung angezeigt werden. Gleich ob der Hausmeister nebenberuflich
oder voll einsteigen will, ist die Gewerbeanmeldung in beiden Fällen
erforderlich. Das Ordnungsamt informiert das zuständige Finanzamt sowie die IHK
über die Existenzgründung. Festangestellte sowie geringfügig beschäftigte
Mitarbeiter müssen bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft, Mönckebergstraße 7,
20095 Hamburg, angemeldet werden.
Marketing
Um das Leistungsangebot des Hausmeister-Service am Markt bekannt zu machen,
empfiehlt sich ein Eintrag im Branchentelefonbuch, sowie Kleinanzeigen in
Stadtteilzeitungen und Anzeigenblättern. Auch das Firmenfahrzeug kann als
Werbeträger genutzt werden. Wichtige Zielgruppen neben Privathaushalten sind
Hausverwaltungen, Immobilienmakler und Unternehmen mit Immobilienbesitz, die
über Direkt-Mailings erreicht werden können. Darüber hinaus sollten
Dienstleistungen in Prospekten dargestellt werden. Bei der Existenzgründung
eines Hausmeister-Service ist die Abgrenzung der Dienstleistungen zum Handwerk
zu beachten. Ein selbstständiger Hausmeister darf alle Tätigkeiten durchführen,
die kein meisterliches Können und Wissen erfordern.
Folgende Arbeiten dürfen ausgeführt werden: Papierkörbe leeren,
Dachrinnen reinigen, einfache Arbeiten an der Haustechnik wie zum Beispiel
Schalter erneuern, Glühbirnen wechseln, tropfende Wasserhähne reparieren,
Strahlregler erneuern und Fenster putzen. Im weiteren dürfen Hausmeister im
Außenbereich Laub saugen, fegen, Rasen und Beete pflegen, Gärten anlegen. Im
Bereich der Innenreinigung sind Reinigungstätigkeiten nach Hausfrauenart
erlaubt.
Folgende Arbeiten dürfen nicht ausgeführt werden: Heizungsreparaturen und
Elektroarbeiten sowie Malerarbeiten, für die Gerüste und Leitern benötigt
werden. Auch Montagearbeiten sind grundsätzlich Handwerksarbeiten.
Um die erbrachten Dienstleistungen berechnen zu können, sollte eine
Aufstellung des Arbeitsaufwandes jeder Dienstleistung gemacht werden, wobei die
Flächengröße jedes Objektes, das betreut wird, berücksichtigt werden muss. Auf
dieser Basis kann zum Beispiel ein Angebot erstellt werden.
Bei der Objektbesichtigung soll geprüft werden, ob zum Beispiel sich der
Rasen mit einem Truck mähen lässt, das Gras entsorgt werden muss und die
Schnittkanten nachbearbeitet werden müssen; ob die Hofflächen mit einer Maschine
gereinigt werden können oder mit Besen und Schaufel, usw.
Auflisten der Dienstleistungen für den Hausmeisterservice (Beispiele)
Das Hausmeister-ABC:
A Aushilfsdienste, Aufräumarbeiten
B Beseitigung von Laub, Schnittgut, Unrat, Bauschuttbeseitigung, Bäume fällen
D Dachrinnenreinigung, Dichtungen erneuern
E elektrische Einrichtungen überprüfen, Eis entfernen, Entrümpelung
F Fensterreinigung nach Hausfrauenart, Fahrstuhlüberwachung
G Gartenpflege, Gartengestaltung
H Heizungsanlage überwachen, Heckenschnitt
I Innenreinigung nach Hausfrauenart (keine Spezialreinigung)
K Kehrdienst, Kontrollarbeiten
L Laubentsorgung
M Müllentsorgung, Münzwaschautomaten
N Notdienst, insbesondere Vermittlung
O Objektbetreuung
P Papierkörbe leeren und reinigen
R Rasenpflege
S Streudienst, Schneebeseitigung
T Treppenhaus reinigen nach Hausfrauenart
U Überprüfung des sanitären Bereichs (Perlatoren, Siphons, Abflüsse)
V Vertretungsdienst für festangestellte Hausmeister
W Winterdienst (Räumen der Bürgersteige und Hauseingänge von Schnee und Eis auf der Grundlage der jeweils gültigen Gemeindeverordnung)
Z Zaunanstrich mit Holzschutzmittel

Stand: April 2002


Mallorca Dienstleistungen

Dienstleistungen sind von entscheidender Bedeutung für den Europäischen
Binnenmarkt. Sie erstrecken sich auf alle Bereiche und stellen ca. 60 bis 70 %
der wirtschaftlichen Aktivität der EU mit ihren 25 Mitgliedstaaten dar. In der
gleichen Größenordnung sind sie für Beschäftigung in der EU verantwortlich – bei
einem stetig steigenden Anteil. Dies unterstreicht die wirtschaftliche Bedeutung
der Dienstleistungen in der EU.


Die wesentlichen Grundsätze des Binnenmarktes für Dienstleistungen sind im EG
Vertrag niedergelegt. Dieser garantiert europäischen Unternehmen die Freiheit,
sich in anderen Mitgliedstaaten niederzulassen und die Freiheit,
Dienstleistungen auf dem Gebiet eines anderen Mitgliedstaates als dem, in dem
sie niedergelassen sind, anzubieten. Die Niederlassungsfreiheit und die
Dienstleistungsfreiheit sind zwei der so genannten "Grundfreiheiten", die von
fundamentaler Bedeutung für den europäischen Binnenmarkt sind.
Insgesamt hat der Binnenmarkt zu messbaren Erfolgen geführt. So wurden zum
Beispiel in den 10 Jahren seit der Vollendung des ersten Binnenmarktprogramms im
Jahre 1993 durch die Beseitigung von Beschränkungen mindestens 2,5 Millionen
zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen. Das Wohlstandswachstum, das auf den
Binnenmarkt in diesen 10 Jahren zurückgeführt werden kann, beträgt nahezu € 900
Milliarden; durchschnittlich € 6.000 pro Familie in der EU. Der Wettbewerb hat
zugenommen, da Unternehmen sich neue Märkte erschließen konnten. Preise haben
sich angenähert (in vielen Fällen sanken sie) und Angebot und Qualität der für
die Konsumenten zur Verfügung stehenden Produkte haben sich verbessert.
Die Grundsätze der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit wurden über
die Jahre durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs konkretisiert
und weiterentwickelt. Darüber hinaus wurden wichtige Entwicklungen und
Fortschritte im Bereich der Dienstleistungen durch spezielle Gesetzgebung, zum
Beispiel in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Telekommunikation,
Rundfunkwesen und Anerkennung von Berufsqualifikationen, erreicht.

Dennoch funktioniert der Binnenmarkt für Dienstleistungen, von Fortschritten
in einigen spezifischen Dienstleistungsbereichen abgesehen, noch nicht in dem
Maße, wie er funktionieren sollte. Die größten Erfolge stammen bisher aus dem
Bereich des Warenverkehrs. Seit langem ist jedoch deutlich, dass ernsthafte
Bemühungen erforderlich sind, um das Funktionieren des Binnenmarktes für
Dienstleistungen zu verbessern. Auf dem Gipfeltreffen in Lissabon im März 2000
wurde dann eine Strategie zur Beseitigung von Beschränkungen für
grenzüberschreitende Dienstleistungen gefordert.

Da die Gründe, weshalb Dienstleistungen nicht ständig grenzüberschreitend in
anderen Mitgliedstaaten erbracht werden, vielschichtig sind und nur unzureichend
dokumentiert waren, hat die Kommission die insoweit bestehenden rechtlichen und
wirtschaftlichen Fragen analysiert und Konsultationen mit den Mitgliedstaaten,
anderen Europäischen Institutionen und Interessenvertretern durchgeführt. Als
Ergebnis wurde im Juli 2002 der Bericht über den Stand des Binnenmarktes für
Dienstleistungen veröffentlicht. Dieser Bericht beschreibt im Detail die
rechtlichen, administrativen und praktischen Hindernisse für
grenzüberschreitende Dienstleistungen in der EU. Er kommt zu dem Schluss, dass
zwischen der Vision einer einheitlichen EU-Wirtschaft und der Realität, wie sie
europäische Bürger und Dienstleistungserbringer erleben, noch immer eine große
Diskrepanz besteht

Durch den von der Kommission vorgelegten Bericht wird deutlich, dass diese
Beschränkungen ernsthafte negative Auswirkungen auf die Kosten und die Qualität
der Dienstleistungen und damit deren Empfänger haben, seien dies andere
Dienstleistungserbringer, produzierende Unternehmen oder Verbraucher.
Beschränkungen des Dienstleistungsverkehrs gehen vor allem zu Lasten kleiner und
mittlerer Unternehmen (KMU). Diese sind unverhältnismäßig stark von aufwändigen
Verwaltungsanforderungen und rechtlichen Voraussetzungen betroffen und sind
daher eher als große Unternehmen geneigt, auf grenzüberschreitende Aktivitäten
zu verzichten. Aufgrund der Bedeutung von KMU’s im Dienstleistungsbereich stellt
dies eine erhebliche Behinderung für die Entwicklung des Binnenmarktes im
Bereich der Dienstleistungen dar.


Im Anschluss an diesen Bericht, den Reaktionen der Interessenvertreter darauf
und weiterer rechtlicher Untersuchungen hat die Kommission im Januar 2004 einen
Richtlinienvorschlag über Dienstleistungen im Binnenmarkt vorgelegt. Hierbei
handelt es sich um einen weitreichenden, aber ausgewogenen Vorschlag, der darauf
abzielt, Hindernisse für Dienstleistungen zu beseitigen, um dadurch die
Entwicklung grenzüberschreitender Tätigkeiten zu fördern. Durch den
Richtlinienvorschlag soll nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit von
Dienstleistungsunternehmen, sondern der gesamten europäischen Industrie
verbessert werden. Die Richtlinie wird diskriminierende Beschränkungen
beseitigen, bürokratische Hindernisse abbauen, Rechts- und
Verwaltungsvorschriften – auch durch die Nutzung moderner
Informationstechnologien – modernisieren und vereinfachen sowie die Verwaltungen
der Mitgliedstaaten zu einer systematischeren Zusammenarbeit führen. Darüber
hinaus werden die Rechte der Nutzer von Dienstleistungen gestärkt.



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