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ir
bieten unseren Service Eigentümergemeinschaften, Ferienanlagen
und auch Privathaushalten an. 
Viele sprechen
über Service, aber wenn Sie ihn wirklich benötigen......na
ja....Sie wissen schon. 
Wir sprechen
weniger, dafür machen wir mehr: Personal, welches dem Kunden
hilft, mitdenkt und die ihm anvertrauten Aufgaben in bester
Qualität erledigt. 
Seit dem
Jahr 2002 bieten wir unseren umfangreichen Service auf ganz
Mallorca an.
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Mallorca Hausverwaltung
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Merkblatt
Hausmeister-Service
Rechtliche Voraussetzungen
Die Eröffnung und selbstständige Führung
eines Hausmeister-Service wird durch
keinerlei spezielle Rechtsvorschriften eingeschränkt.
Hausmeister und ihre
Mitarbeiter sollten jedoch über handwerkliches Geschick
verfügen.Der Beginn der
gewerblichen Tätigkeit muss bei der für den Betriebssitz
zuständigen Stadt- oder
Gemeindeverwaltung angezeigt werden. Gleich ob der Hausmeister
nebenberuflich
oder voll einsteigen will, ist die Gewerbeanmeldung in beiden
Fällen
erforderlich. Das Ordnungsamt informiert das zuständige
Finanzamt sowie die IHK
über die Existenzgründung. Festangestellte sowie
geringfügig beschäftigte
Mitarbeiter müssen bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft,
Mönckebergstraße 7,
20095 Hamburg, angemeldet werden.
Marketing
Um das Leistungsangebot des Hausmeister-Service am Markt bekannt
zu machen,
empfiehlt sich ein Eintrag im Branchentelefonbuch, sowie Kleinanzeigen
in
Stadtteilzeitungen und Anzeigenblättern. Auch das Firmenfahrzeug
kann als
Werbeträger genutzt werden. Wichtige Zielgruppen neben
Privathaushalten sind
Hausverwaltungen, Immobilienmakler und Unternehmen mit Immobilienbesitz,
die
über Direkt-Mailings erreicht werden können. Darüber
hinaus sollten
Dienstleistungen in Prospekten dargestellt werden. Bei der
Existenzgründung
eines Hausmeister-Service ist die Abgrenzung der Dienstleistungen
zum Handwerk
zu beachten. Ein selbstständiger Hausmeister darf alle
Tätigkeiten durchführen,
die kein meisterliches Können und Wissen erfordern.
Folgende Arbeiten dürfen ausgeführt werden: Papierkörbe
leeren,
Dachrinnen reinigen, einfache Arbeiten an der Haustechnik
wie zum Beispiel
Schalter erneuern, Glühbirnen wechseln, tropfende Wasserhähne
reparieren,
Strahlregler erneuern und Fenster putzen. Im weiteren dürfen
Hausmeister im
Außenbereich Laub saugen, fegen, Rasen und Beete pflegen,
Gärten anlegen. Im
Bereich der Innenreinigung sind Reinigungstätigkeiten
nach Hausfrauenart
erlaubt.
Folgende Arbeiten dürfen nicht ausgeführt werden:
Heizungsreparaturen und
Elektroarbeiten sowie Malerarbeiten, für die Gerüste
und Leitern benötigt
werden. Auch Montagearbeiten sind grundsätzlich Handwerksarbeiten.
Um die erbrachten Dienstleistungen berechnen zu können,
sollte eine
Aufstellung des Arbeitsaufwandes jeder Dienstleistung gemacht
werden, wobei die
Flächengröße jedes Objektes, das betreut wird,
berücksichtigt werden muss. Auf
dieser Basis kann zum Beispiel ein Angebot erstellt werden.
Bei der Objektbesichtigung soll geprüft werden, ob zum
Beispiel sich der
Rasen mit einem Truck mähen lässt, das Gras entsorgt
werden muss und die
Schnittkanten nachbearbeitet werden müssen; ob die Hofflächen
mit einer Maschine
gereinigt werden können oder mit Besen und Schaufel,
usw.
Auflisten der Dienstleistungen für den Hausmeisterservice
(Beispiele)
Das Hausmeister-ABC:
A Aushilfsdienste, Aufräumarbeiten
B Beseitigung von Laub, Schnittgut, Unrat, Bauschuttbeseitigung,
Bäume fällen
D Dachrinnenreinigung, Dichtungen erneuern
E elektrische Einrichtungen überprüfen, Eis entfernen,
Entrümpelung
F Fensterreinigung nach Hausfrauenart, Fahrstuhlüberwachung
G Gartenpflege, Gartengestaltung
H Heizungsanlage überwachen, Heckenschnitt
I Innenreinigung nach Hausfrauenart (keine Spezialreinigung)
K Kehrdienst, Kontrollarbeiten
L Laubentsorgung
M Müllentsorgung, Münzwaschautomaten
N Notdienst, insbesondere Vermittlung
O Objektbetreuung
P Papierkörbe leeren und reinigen
R Rasenpflege
S Streudienst, Schneebeseitigung
T Treppenhaus reinigen nach Hausfrauenart
U Überprüfung des sanitären Bereichs (Perlatoren,
Siphons, Abflüsse)
V Vertretungsdienst für festangestellte Hausmeister
W Winterdienst (Räumen der Bürgersteige und Hauseingänge
von Schnee und Eis auf der Grundlage der jeweils gültigen
Gemeindeverordnung)
Z Zaunanstrich mit Holzschutzmittel
Stand: April 2002
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Mallorca Dienstleistungen
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Dienstleistungen
sind von entscheidender Bedeutung für den Europäischen
Binnenmarkt. Sie erstrecken sich auf alle Bereiche und stellen
ca. 60 bis 70 %
der wirtschaftlichen Aktivität der EU mit ihren 25 Mitgliedstaaten
dar. In der
gleichen Größenordnung sind sie für Beschäftigung
in der EU verantwortlich – bei
einem stetig steigenden Anteil. Dies unterstreicht die wirtschaftliche
Bedeutung
der Dienstleistungen in der EU.
Die wesentlichen Grundsätze des Binnenmarktes für
Dienstleistungen sind im EG
Vertrag niedergelegt. Dieser garantiert europäischen
Unternehmen die Freiheit,
sich in anderen Mitgliedstaaten niederzulassen und die Freiheit,
Dienstleistungen auf dem Gebiet eines anderen Mitgliedstaates
als dem, in dem
sie niedergelassen sind, anzubieten. Die Niederlassungsfreiheit
und die
Dienstleistungsfreiheit sind zwei der so genannten "Grundfreiheiten",
die von
fundamentaler Bedeutung für den europäischen Binnenmarkt
sind.
Insgesamt hat der Binnenmarkt zu messbaren Erfolgen geführt.
So wurden zum
Beispiel in den 10 Jahren seit der Vollendung des ersten
Binnenmarktprogramms im
Jahre 1993 durch die Beseitigung von Beschränkungen mindestens
2,5 Millionen
zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen. Das Wohlstandswachstum,
das auf den
Binnenmarkt in diesen 10 Jahren zurückgeführt
werden kann, beträgt nahezu € 900
Milliarden; durchschnittlich € 6.000 pro Familie
in der EU. Der Wettbewerb hat
zugenommen, da Unternehmen sich neue Märkte erschließen
konnten. Preise haben
sich angenähert (in vielen Fällen sanken sie) und
Angebot und Qualität der für
die Konsumenten zur Verfügung stehenden Produkte haben
sich verbessert.
Die Grundsätze der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit
wurden über
die Jahre durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs
konkretisiert
und weiterentwickelt. Darüber hinaus wurden wichtige
Entwicklungen und
Fortschritte im Bereich der Dienstleistungen durch spezielle
Gesetzgebung, zum
Beispiel in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Telekommunikation,
Rundfunkwesen und Anerkennung von Berufsqualifikationen, erreicht.
Dennoch funktioniert der Binnenmarkt für
Dienstleistungen, von Fortschritten
in einigen spezifischen Dienstleistungsbereichen abgesehen,
noch nicht in dem
Maße, wie er funktionieren sollte. Die größten
Erfolge stammen bisher aus dem
Bereich des Warenverkehrs. Seit langem ist jedoch deutlich,
dass ernsthafte
Bemühungen erforderlich sind, um das Funktionieren des
Binnenmarktes für
Dienstleistungen zu verbessern. Auf dem Gipfeltreffen in Lissabon
im März 2000
wurde dann eine Strategie zur Beseitigung von Beschränkungen
für
grenzüberschreitende Dienstleistungen gefordert.
Da die Gründe, weshalb Dienstleistungen
nicht ständig grenzüberschreitend in
anderen Mitgliedstaaten erbracht werden, vielschichtig sind
und nur unzureichend
dokumentiert waren, hat die Kommission die insoweit bestehenden
rechtlichen und
wirtschaftlichen Fragen analysiert und Konsultationen mit
den Mitgliedstaaten,
anderen Europäischen Institutionen und Interessenvertretern
durchgeführt. Als
Ergebnis wurde im Juli 2002 der Bericht über den Stand
des Binnenmarktes für
Dienstleistungen veröffentlicht. Dieser Bericht beschreibt
im Detail die
rechtlichen, administrativen und praktischen Hindernisse für
grenzüberschreitende Dienstleistungen in der EU. Er kommt
zu dem Schluss, dass
zwischen der Vision einer einheitlichen EU-Wirtschaft und
der Realität, wie sie
europäische Bürger und Dienstleistungserbringer
erleben, noch immer eine große
Diskrepanz besteht
Durch den von der Kommission vorgelegten Bericht
wird deutlich, dass diese
Beschränkungen ernsthafte negative Auswirkungen auf die
Kosten und die Qualität
der Dienstleistungen und damit deren Empfänger haben,
seien dies andere
Dienstleistungserbringer, produzierende Unternehmen oder Verbraucher.
Beschränkungen des Dienstleistungsverkehrs gehen vor
allem zu Lasten kleiner und
mittlerer Unternehmen (KMU). Diese sind unverhältnismäßig
stark von aufwändigen
Verwaltungsanforderungen und rechtlichen Voraussetzungen betroffen
und sind
daher eher als große Unternehmen geneigt, auf grenzüberschreitende
Aktivitäten
zu verzichten. Aufgrund der Bedeutung von KMU’s im Dienstleistungsbereich
stellt
dies eine erhebliche Behinderung für die Entwicklung
des Binnenmarktes im
Bereich der Dienstleistungen dar.
Im Anschluss an diesen Bericht, den Reaktionen der Interessenvertreter
darauf
und weiterer rechtlicher Untersuchungen hat die Kommission
im Januar 2004 einen
Richtlinienvorschlag über Dienstleistungen im Binnenmarkt
vorgelegt. Hierbei
handelt es sich um einen weitreichenden, aber ausgewogenen
Vorschlag, der darauf
abzielt, Hindernisse für Dienstleistungen zu beseitigen,
um dadurch die
Entwicklung grenzüberschreitender Tätigkeiten zu
fördern. Durch den
Richtlinienvorschlag soll nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit
von
Dienstleistungsunternehmen, sondern der gesamten europäischen
Industrie
verbessert werden. Die Richtlinie wird diskriminierende Beschränkungen
beseitigen, bürokratische Hindernisse abbauen, Rechts-
und
Verwaltungsvorschriften – auch durch die Nutzung moderner
Informationstechnologien – modernisieren und vereinfachen
sowie die Verwaltungen
der Mitgliedstaaten zu einer systematischeren Zusammenarbeit
führen. Darüber
hinaus werden die Rechte der Nutzer von Dienstleistungen gestärkt.
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